Hier haben wir ein paar grundlegende Infos zur Kommunal-Wahl in Bayern am 15. März zusammengestellt.
- Sie können im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Briefwähler können Ihre Wahlunterlagen im Rathaus anfordern.
- Die Wahllokale sind am Sonntag, den 15. März, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Mit einem Kreuz bei der Listennummer geben Sie jedem Listenplatz automatisch eine Stimme.
- Oder kreuzen Sie die Liste an und verteilen Sie bis zu 28 Stimmen (Gemeinderatswahl) bzw. bis zu 60 Stimmen (Kreistagswahl) einzeln: Maximal 3 Stimmen pro bevorzugtem Kandidaten sind dabei möglich.
Bitte beachten Sie: auch bei Mehrfachnennung darf eine Person insgesamt nur maximal 3 Stimmen von Ihnen erhalten!